Garten- und Landabfälle verbrennen
Im Sommer verboten (Hochrisikosaison)
Grundsätzlich darfst du vom 1. Juli bis 30. September (Hochgefahrensaison) keine land- oder forstwirtschaftlichen Abfälle verbrennen. Die Termine können je nach Wetterrisiko verlängert werden.
Den Rest des Jahres: melden oder Genehmigung einholen
Um landwirtschaftliche Abfälle (Schnittgut, Stoppeln) zu verbrennen, musst du es mindestens 2 Tage vorher melden. Für aufgeschichtete Forstabfälle brauchst du eine Genehmigung. An Tagen mit sehr hohem oder extremem Risiko ist das Verbrennen automatisch verboten.
Grundlegende Sicherheitsregeln
- Halte die von der Genehmigung vorgeschriebenen Mindestabstände zu Wald und Wohnhäusern ein.
- Verbrenne nie bei Wind oder an Alarmtagen.
- Halte Wasser und Werkzeug bereit und verlasse das Feuer nie, bis es ganz aus ist.
Alternativen zum Verbrennen
Verbrennen ist nicht die einzige Option: Schnittgut kann gehäckselt (als Mulch), kompostiert oder zum Recyclinghof der Gemeinde gebracht werden. Weniger Rauch, weniger Brandgefahr und besserer Boden für den Garten.
Beantragen & prüfen
Verbrennung melden (queimas) Verbrennungsgenehmigung (E-Amt, MR601A)
Termine und Vorschriften können sich ändern: vor dem Verbrennen immer bei der offiziellen Quelle prüfen.